Erwägungsgrund 5 32017D0022
Angesichts des erheblich gestiegenen Volumens von Anfragen seitens des Einheitlichen Abwicklungsausschusses hinsichtlich der Übermittlung vertraulicher statistischer Daten sollte der Beschluss als dringlich verabschiedet werden und am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —