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In Fällen, in denen die Kriterien, wie sie in diesem Ermächtigungsbeschluss niedergelegt sind, für die Verabschiedung eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt werden, sollten Beschlüsse über die Übermittlung von vertraulichen statistischen Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss auf Vorschlag des Direktoriums vom EZB-Rat verabschiedet werden.
Um den Entscheidungsfindungsprozess in Bezug auf die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss zu erleichtern,…
Ein Beschluss zur Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss erfolgt nur durch delegierten Beschluss, sofern diese…
Ein Beschluss über die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss wird nur im Wege eines delegierten Beschlusses…
Die Behörden oder Einrichtungen, die vertrauliche statistische Daten erhalten, treffen gemäß Artikel 8 Absatz 4a Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 alle…
Der EZB-Rat kann Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf aufsichtliche Rechtsinstrumente auf Leiter von Arbeitseinheiten der EZB durch einen Ermächtigungsbeschluss…
In Ausnahmefällen, in denen die Verbreitung bestimmter Informationen außerhalb der EZB das Funktionieren der EZB ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.