Erwägungsgrund 1 32017D2389
Am 16. Juni 2017 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) fest, dass in Rumänien eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel vorlag.