Erwägungsgrund 3 32017D2389
Am 26. und 27. September 2017 führte die Kommission eine Mission verstärkter Überwachung vor Ort in Rumänien gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates durch. Nachdem sie ihre vorläufigen Feststellungen den rumänischen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt hatte, übermittelte die Kommission dem Rat am 24. Oktober 2017 einen Bericht darüber. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die rumänischen Behörden nicht die Absicht haben, die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 zu befolgen. Die Behörden gaben an, dass sie für 2017 nach wie vor das Ziel eines gesamtstaatlichen Defizits von 3 % des BIP verfolgen. In Anbetracht der positiven und weiter wachsenden Produktionslücke würde dies 2017 entgegen der Empfehlung des Rates zu einer Verschlechterung des strukturellen Defizits führen. Dies zeigt eine eindeutig expansive Finanzpolitik.