Erwägungsgrund 2 32017D2389
Angesichts der festgestellten erheblichen Abweichung gab der Rat am 16. Juni 2017 eine Empfehlung an Rumänien ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2017 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP entspricht. Er empfahl Rumänien, sämtliche unerwarteten Einnahmen zum Defizitabbau zu nutzen, während Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos gewährleisten sollten. Der Rat setzte Rumänien eine Frist bis zum 15. Oktober 2017, einen Bericht über die aufgrund dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen vorzulegen.