Erwägungsgrund 4 32017D2389
Am 13. Oktober 2017 legten die rumänischen Behörden einen Bericht über infolge der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 ergriffene Maßnahmen vor. In diesem Bericht bekräftigten die Behörden, dass sie für 2017 weiterhin das Ziel eines gesamtstaatlichen Defizits von 3 % des BIP verfolgen. Die einzige in dem Bericht aufgeführte Maßnahme mit nennenswerten Auswirkungen auf den Haushalt im Jahr 2017 ist eine Erhöhung der Verbrauchssteuern auf Energieerzeugnisse, die wieder auf dem Stand von 2016 sind (d. h. Verbrauchsteuersenkungen, die im Januar 2017 in Kraft getreten waren, wurden wieder rückgängig gemacht). Die haushaltspolitischen Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen bleiben also deutlich hinter den Anforderungen der Empfehlung des Rates zurück.