Erwägungsgrund 1 32017D2425
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2016/839 des Rates geschlossen und ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.