Erwägungsgrund 6 32017D2425
Der von der Republik Moldau für das öffentliche Beschaffungswesen vorgelegte Fahrplan genügt den in Artikel 272 Absätze 1 und 2 des Abkommens festgelegten Anforderungen.
Der von der Republik Moldau für das öffentliche Beschaffungswesen vorgelegte Fahrplan genügt den in Artikel 272 Absätze 1 und 2 des Abkommens festgelegten Anforderungen.