Erwägungsgrund 12 32017D0345
Der VN-Sicherheitsrat bekräftigt in der Resolution 2321 (2016), dass die Aktivitäten der DVRK laufend weiter verfolgen werden müssen und dass er bereit ist, die Maßnahmen nach Bedarf im Lichte der Einhaltung durch die DVRK zu stärken, zu modifizieren, auszusetzen oder aufzuheben, und bekundet in dieser Hinsicht seine Entschlossenheit, im Fall eines weiteren Nuklearversuchs oder Starts durch die DVRK weitere signifikante Maßnahmen zu ergreifen.