Erwägungsgrund 8 32017D0345
In der Resolution 2321 (2016) wird daran erinnert, dass es Diplomaten der DVRK verboten ist, im Empfangsstaat einen freien Beruf oder eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, die auf persönlichen Gewinn gerichtet sind.
In der Resolution 2321 (2016) wird daran erinnert, dass es Diplomaten der DVRK verboten ist, im Empfangsstaat einen freien Beruf oder eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, die auf persönlichen Gewinn gerichtet sind.