Erwägungsgrund 3 32017D0345
Der VN-Sicherheitsrat bekundet in der Resolution 2321 (2016) seine Besorgnis darüber, dass persönliches und aufgegebenes Gepäck von Personen, die in die DVRK einreisen oder sie verlassen, zur Beförderung von Artikeln benutzt werden kann, deren Lieferung, Verkauf oder Weitergabe nach den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016) oder 2321 (2016) des VN-Sicherheitsrates verboten ist, und stellt klar, dass dieses Gepäck für die Zwecke der Durchführung der Nummer 18 der Resolution 2270 (2016) „Ladungen“ darstellt und die Verpflichtung besteht, Ladungen zu überprüfen.