Erwägungsgrund 1 32017D0035
Das Eurosystem fördert das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme unter anderem durch die Überwachung der Zahlungsverkehrssysteme. Insbesondere die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (systemically important payment systems — SIPS) wird gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) durchgeführt.