Erwägungsgrund 3 32017D0035
Durch den Erlass dieses Beschlusses, zeigt die EZB, wie sie bei der Festlegung einer angemessenen Sanktion vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geleitet wird —
Durch den Erlass dieses Beschlusses, zeigt die EZB, wie sie bei der Festlegung einer angemessenen Sanktion vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geleitet wird —