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In Bezug auf die IT-Sicherheit haben die Nutzer folgende Pflichten: a) Sie beachten das IT-Sicherheitskonzept und die Anweisungen des Systemeigners bezüglich der Nutzung jedes KIS; b) sie melden IT-Sicherheitsvorfälle gemäß Artikel 15.
Eine Nutzung der KIS der Kommission unter Missachtung des IT-Sicherheitskonzepts oder der Anweisungen des Systemeigners kann zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führen.
Die Prozesse in Bezug auf die in den Absätzen 1 und 2 genannten Zuständigkeiten und Tätigkeiten werden gemäß Artikel 13 in Durchführungsbestimmungen im Einzelnen festgelegt. KAPITEL 3 SICHERHEITSANFORDERUNGEN UND SICHERHEITSPFLICHTEN
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