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In Bezug auf die IT-Sicherheit hat der lokale IT-Sicherheitsbeauftragte folgende Pflichten: a) Er ermittelt proaktiv Systemeigner, Dateneigner und andere Beteiligte mit Zuständigkeit für die IT-Sicherheit in den Kommissionsdienststellen und informiert sie über das IT-Sicherheitskonzept; b) er arbeitet in Fragen der IT-Sicherheit in den Kommissionsdienststellen als Teil des LISO-Netzes mit der Generaldirektion Informatik zusammen; c) er nimmt an den regelmäßigen Sitzungen des LISO-Netzes teil; d) er behält den Überblick über den Risikomanagementprozess für die Informationssicherheit und über die Ausarbeitung und Umsetzung von Sicherheitsplänen für Informationssysteme; e) er berät die Systemeigner, Dateneigner und Leiter der Kommissionsdienststellen in Fragen der IT-Sicherheit; f) er arbeitet mit der Generaldirektion Informatik bei der Verbreitung der bewährten IT-Sicherheitspraxis zusammen und schlägt konkrete Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme vor; g) er berichtet dem Leiter der Kommissionsdienststelle(n) über die IT-Sicherheit, deckt Mängel auf und schlägt Verbesserungen vor.
Die Prozesse in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Zuständigkeiten und Tätigkeiten werden gemäß Artikel 13 in Durchführungsbestimmungen im Einzelnen festgelegt.
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