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Abordnung ist die dienstrechtliche Stellung eines Bediensteten, der durch eine Abordnungsverfügung des Direktors im dienstlichen Interesse beauftragt worden ist, vorübergehend eine Stelle außerhalb des SATCEN zu bekleiden. Für die Abordnung im dienstlichen Interesse gelten folgende Vorschriften: TITEL III BESTIMMUNGEN FÜR ÖRTLICHE BEDIENSTETE
Sie wird vom Direktor nach Anhörung des Bediensteten verfügt;
die Dauer der Abordnung wird durch den Direktor bestimmt;
nach Ablauf von jeweils sechs Monaten kann der Bedienstete die Beendigung seiner Abordnung beantragen;
der abgeordnete Bedienstete hat Anspruch auf Gehaltsausgleich, falls die Gesamtbezüge aus der Tätigkeit während seiner Abordnung niedriger als die Dienstbezüge nach seiner Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe beim SATCEN sind; er hat ferner Anspruch auf Ausgleich aller zusätzlichen finanziellen Belastungen, die ihm durch seine Abordnung entstehen;
der abgeordnete Bedienstete entrichtet weiter Versorgungsbeiträge unter Zugrundelegung der Dienstbezüge, die seiner Besoldungsgruppe und seiner Dienstaltersstufe beim SATCEN entsprechen;
der abgeordnete Bedienstete behält seine Planstelle sowie seinen Anspruch auf Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und seine Anwartschaft auf Beförderung;
nach Beendigung der Abordnung wird der Bedienstete auf dem Dienstposten wiederverwendet, den er vorher innehatte.
Über Notwendigkeit und Dauer von Abordnungen entscheidet der Hohe Vertreter im Benehmen mit dem Direktor des SATCEN. Im Einvernehmen mit dem Direktor können…
Die Dauer der Abordnung wird auf Vorschlag des Direktors des SATCEN festgelegt und hängt von den vorhandenen Möglichkeiten des SATCEN ab. Es sollte bei den…
dem Bediensteten eine Stelle derselben Besoldungsgruppe oder einer höheren Besoldungsgruppe beim SATCEN zugewiesen wurde;
Für Bedienstete mit einem unbefristeten Vertrag gilt Folgendes: — Bei einer nicht auf disziplinarischen Gründen beruhenden Kündigung eines Vertrags auf…
Bedienstete, die einen Vertrag mit dem SATCEN haben und Planstellen innehaben, die in dem alljährlich dem Haushaltsplan des SATCEN beigefügten Stellenplan…
vorbehaltlich der Vorschriften dieses Titels werden die Beschäftigungsbedingungen für die örtlichen Bediensteten, insbesondere vom SATCEN nach den am Ort der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.