Erwägungsgrund 245 32024R2509
Die Umsetzung von aus dem Haushalt finanzierten Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien sollte mit der Unionspolitik hinsichtlich nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke und diesbezüglicher Aktualisierungen im Einklang stehen; diese Politik ist in einschlägigen Unionsrechtsakten und in Schlussfolgerungen des Rates dargelegt, insbesondere in den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. November 2016 über die Kriterien und das Verfahren für die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke und deren Anlage sowie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2017 zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke und deren Anlagen.