Verordnung (EU) Nr. 912/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Verantwortung bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, welche durch internationale Übereinkünfte eingesetzt wurden, bei denen die Europäische Union Vertragspartei ist
Erging ein Schiedsspruch zu Ungunsten der Union, so sollten die auferlegten Zahlungen unverzüglich geleistet werden. Die Kommission sollte Vorkehrungen für diese Zahlungen treffen, sofern ein Mitgliedstaat nicht bereits die finanzielle Verantwortung übernommen hat.
Erwägungsgrund 19 32014R0912Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen