Erwägungsgrund 4 32017D0900
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe sollte den AStV und den Rat bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union unterstützen. Insbesondere sollte die Ad-hoc-Arbeitsgruppe den AStV und den Rat in den Verhandlungen nach Artikel 50 EUV im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates und den Verhandlungsrichtlinien des Rates unterstützen. Ferner könnte die Ad-hoc-Arbeitsgruppe in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verfahren nach Artikel 50 EUV, die nicht Gegenstand der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich sind, Unterstützung leisten.