Beschluss (EU) 2018/1549 des Rates vom 11. Oktober 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im Folgenden „Agentur“) errichtet.
Erwägungsgrund 1 32018D1549
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