Beschluss (EU) 2018/1549 des Rates vom 11. Oktober 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Der Wortlaut der Vereinbarung, der das Ergebnis dieser Verhandlungen ist, enthält die erforderlichen Vorschriften, um die Beteiligung der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und der Eurodac-bezogenen Maßnahmen assoziiert sind, an der Tätigkeit der Agentur in die Praxis umzusetzen.
Erwägungsgrund 4 32018D1549
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