Beschluss (EU) 2018/1572 des Rates vom 15. Oktober 2018 über die Anwendung der Regelungen Nr. 9, 63 und 92 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge der Klasse L hinsichtlich der Geräuschemissionen durch die Union
Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klasse L in Bezug auf ihren zulässigen Geräuschpegel und ihre Auspuffanlage finden sich in den Anhängen IV, V und VI der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und im Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 134/2014.
Erwägungsgrund 4 32018D1572
Erwägungsgrund 4 32018D1572Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen