Beschluss (EU) 2018/1572 des Rates vom 15. Oktober 2018 über die Anwendung der Regelungen Nr. 9, 63 und 92 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge der Klasse L hinsichtlich der Geräuschemissionen durch die Union
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses 97/836/EG und gemäß Artikel 1 Absatz 7 des Geänderten Übereinkommens von 1958 kann die Union die Anwendung einer, mehrerer oder aller UN-Regelungen beschließen, denen sie zum Zeitpunkt ihres Beitritts zu dem Geänderten Übereinkommen von 1958 nicht beigetreten ist.
Erwägungsgrund 6 32018D1572
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