Beschluss (EU) 2018/1572 des Rates vom 15. Oktober 2018 über die Anwendung der Regelungen Nr. 9, 63 und 92 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge der Klasse L hinsichtlich der Geräuschemissionen durch die Union
Zeitgleich mit ihrem Beitritt zum Geänderten Übereinkommen von 1958 trat die Union auch einer Reihe von UN-Regelungen bei, die in Anhang II des Beschlusses 97/836/EG aufgeführt sind; die UN-Regelungen Nr. 9, 63 und 92 sind in dieser Liste nicht verzeichnet.
Erwägungsgrund 5 32018D1572
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