Beschluss (EU) 2018/1875 des Rates vom 26. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Fachausschuss für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften — Allgemeine Bestimmungen — Teilsysteme (ETV GEN-B) und der einheitlichen technischen Vorschriften — Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) zu vertretenden Standpunkt
Mit diesen Änderungen soll die Definition der Teilsysteme gemäß ETV GEN-B an die Definition der Teilsysteme der Union in Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates angepasst werden, indem die Definition der Teilsysteme „Infrastruktur“ um Bahnübergänge und andere Kunstbauten wie Brücken erweitert wird.
Erwägungsgrund 5 32018D1875
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