Beschluss (EU) 2018/1875 des Rates vom 26. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Fachausschuss für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften — Allgemeine Bestimmungen — Teilsysteme (ETV GEN-B) und der einheitlichen technischen Vorschriften — Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) zu vertretenden Standpunkt
Nach seiner 11. Tagung am 12. und 13. Juni 2018 beschloss der CTE, im schriftlichen Verfahren Änderungen an den Punkten 2.1, 2.2 und 2.3 der ETV GEN-B anzunehmen, um die Definition der Teilsysteme „Infrastruktur“ um Bahnübergänge und andere Kunstbauten wie Brücken gemäß der Anlage zu diesem Beschluss zu erweitern.
Erwägungsgrund 4 32018D1875
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