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Um das schweizerische EHS mit dem EHS der Union zu verknüpfen, ist es wesentlich, dass die Luftfahrt in das schweizerische EHS einbezogen wird. Derzeit fällt die Luftfahrt zwar noch nicht unter das schweizerische EHS, doch die Schweizerische Eidgenossenschaft arbeitet an Vorschriften über die Ausweitung ihres EHS auf die Luftfahrt. Das Abkommen sollte nicht in Kraft treten, bevor diese Vorschriften in Kraft sind und Anhang I Teil B des Abkommens dahin gehend geändert wurde, dass auf diese Vorschriften Bezug genommen wird —
Um die Koordination zwischen den Vertragsparteien zu gewährleisten und relevante legislative Entwicklungen zu berücksichtigen, die auch die Annahme und das…
Es wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen für die Verknüpfung im Sinne des Abkommens erfüllt sind und die Union daher ihre Genehmigungsurkunde der…
Die Genehmigungsurkunde der Union wird erst dann notifiziert, wenn die Schweizerische Eidgenossenschaft die erforderlichen Vorschriften über die Ausweitung…
Das Abkommen wurde mit dem Beschluss (EU) 2018/219 des Rates geschlossen. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 dieses Beschlusses wird die Genehmigungsurkunde der Union…
Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher geändert werden, um Luftfahrtunternehmen der Schweiz das Recht einzuräumen, Luftverkehrsdienste zwischen den…
Im Einklang mit Anhang I Teil B des Abkommens sollte die Union gemäß Artikel 25a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.