Erwägungsgrund 2 32018D0294
In dem Beschluss (GASP) 2015/259 ist für die dort in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen eine Durchführungszeit von 36 Monaten ab dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 jenes Beschlusses genannten Finanzierungsabkommens vorgesehen.