Erwägungsgrund 6 32018D0294
Der Beschluss (GASP) 2015/259 sollte daher dahin gehend geändert werden, dass durch die entsprechende Verlängerung seiner Geltungsdauer die in dem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen weiterhin durchgeführt werden können —
Der Beschluss (GASP) 2015/259 sollte daher dahin gehend geändert werden, dass durch die entsprechende Verlängerung seiner Geltungsdauer die in dem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen weiterhin durchgeführt werden können —