Erwägungsgrund 5 32018D0294
Die Fortsetzung der in Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/259 genannten Maßnahmen, die im Ersuchen des Technischen Sekretariats der OVCW vom 17. Januar 2018 ausdrücklich angeführt werden, könnte ohne jeglichen weiteren Mittelbedarf erfolgen.