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Die Union der Komoren wurde gemäß Artikel 33 der IUU-Verordnung mit Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1332 des Rates in die mit Durchführungsbeschluss 2014/170/EU des Rates aufgestellte Liste der nichtkooperierenden Drittländer aufgenommen.
In Anbetracht des anhaltenden Versäumnisses der Union der Komoren, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen als Flaggen-, Hafen-, Küsten- oder Marktstaat…
Für den Fall, dass die Union der Komoren vor dem Wirksamwerden der Kündigung jedoch vom Rat von der Liste der nichtkooperierenden Drittländer gemäß Artikel 33…
Für den Fall, dass die Union der Komoren vor dem Wirksamwerden der Kündigung vom Rat von der Liste der nichtkooperierenden Drittländer gemäß Artikel 33 der…
Im Einklang mit einem Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2015 wurde die Union der Komoren darüber unterrichtet, dass sie von der Kommission möglicherweise…
Gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates (im Folgenden „IUU-Verordnung“) kann die Kommission die Drittländer ermitteln, die bei der…
Mit diesem Beschluss hat die Kommission einen Dialog mit der Union der Komoren eingeleitet, der entsprechend den Anforderungen von Artikel 32 der IUU-Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.