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Die Höchstbegrenzung der Steuer auf eine Menge von 25 000 m3 aufgrund von Artikel 24b des kodifizierten Gesetzes Nr. 935 vom 24. September 2009 bildet eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Die durch die Höchstbegrenzung der Steuer auf eine Menge von 25 000 m3 aufgrund von Artikel 24b des kodifizierten Gesetzes Nr. 935 vom 24. September 2009 sich…
Die durch die Steuerbefreiung gemäß Artikel 24c des kodifizierten Gesetzes Nr. 935 vom 24. September 2009 sich ergebende Beihilfe für Entnahmegenehmigungen bis…
Die Ermäßigung der durch Artikel 24 des kodifizierten Gesetzes Nr. 935 vom 24. September 2009 eingeführten Steuer um zwei Drittel gemäß Artikel 24b desselben…
Soweit der Betrag der Kapitalzuführungen die in Absatz 1 und Absatz 2 als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärten Beträge übersteigt, stellen sie eine…
Die Kommission hat den Begriff der Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV in zahlreichen Entscheidungen und Beschlüssen näher erläutert. Sie hat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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