Art. 1 32018D0884
Die Ermäßigung der durch Artikel 24 des kodifizierten Gesetzes Nr. 935 vom 24. September 2009 eingeführten Steuer um zwei Drittel gemäß Artikel 24b desselben Gesetzes enthält kein Element staatlicher Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.