Art. 4 32018D0884
Die durch die Höchstbegrenzung der Steuer auf eine Menge von 25000 m3 aufgrund von Artikel 24b des kodifizierten Gesetzes Nr. 935 vom 24. September 2009 sich ergebende Beihilfe ist von Dänemark unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt worden und bildet eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe.