Erwägungsgrund 1 32019D1002
Im Juni 2017 und im Juni 2018 hat der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags festgestellt, dass 2016 beziehungsweise 2017 eine erhebliche Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel Rumäniens beziehungsweise vom Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel vorlag. Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichungen richtete der Rat Empfehlungen vom 16. Juni 2017 und vom 22. Juni 2018 an Rumänien, die erforderlichen politischen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Abweichungen zu beheben.