Erwägungsgrund 7 32019D1002
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffen hat, unzureichend waren. Die Konsolidierungsanstrengung bleibt erheblich hinter der jährlichen strukturellen Anpassung um 1 % des BIP im Jahr 2019 zurück, die einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von höchstens 4,5 % im Jahr 2019 entspricht —