Erwägungsgrund 3 32019D1002
Am 14. und 15. März 2019 führte die Kommission zum Zweck der Überwachung vor Ort gemäß Artikel -11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 eine Mission verstärkter Überwachung in Rumänien durch. Nachdem die Kommission den rumänischen Behörden ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme vorgelegt hatte, erstattete sie dem Rat am 5. Juni 2019 über ihre Feststellungen Bericht. Diese Feststellungen wurden anschließend veröffentlicht. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die rumänischen Behörden nicht die Absicht hätten, die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 zu befolgen. Die Behörden bestätigten der Kommission gegenüber, dass die Regierung nicht die Absicht habe, die empfohlene strukturelle Anpassung umzusetzen. Sie konzentrieren sich weiterhin darauf, das Gesamtdefizit unter der im Vertrag festgelegten Schwelle von 3 % des BIP zu halten, um zu vermeiden, dass das Land der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterworfen wird. Der Haushaltsplan für 2019 enthält das Ziel eines Defizits (auf Periodenabgrenzungsbasis) von 2,8 % des BIP. Nach eigenen Schätzungen der Regierung zum Zeitpunkt der Mission würde dieses Gesamtdefizit eine strukturelle Anpassung um rund 0,1 % gegenüber 2018 erfordern, die damit deutlich hinter der Empfehlung des Rates zurückbliebe.