Erwägungsgrund 4 32019D1002
Am 20. April 2018, nach der vom Rat gesetzten Frist, legten die rumänischen Behörden einen Bericht über aufgrund der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffene Maßnahmen vor. In diesem Bericht bekräftigten die Behörden, dass sie für 2019 ein Gesamtdefizit von 2,8 % des BIP und lediglich einen marginalen Rückgang des strukturellen Defizits anstreben. Die Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen auf den Haushalt bleiben deutlich hinter den Anforderungen der Empfehlung vom 4. Dezember 2018 zurück.