Erwägungsgrund 1 32019D0524BESCHLUSS (EU) 2019/524 DES RATES vom 21. März 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss zu der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
In Erwartung des Inkrafttretens des Abkommens werden Teile davon bereits seit dem 1. Februar 2019 angewandt.
Art. 3 32010D0666Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen ab dem ersten Tag des ersten Monats nach dem Zeitpunkt vorläufig angewendet, an dem die Parteien einander vom…
Art. 3 Abs. 1 32014D0035BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2014/35/EU)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen gemäß dessen Artikel 8 Absatz 2 ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien…
Art. 3 32006D0550BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/550/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen ab dem ersten Tag des Monats vorläufig angewendet, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den…
Art. 3 32009D0741BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/741/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen ab dem ersten Tag des Monats vorläufig angewendet, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den…
Art. 3 32008D0420BESCHLUSS DES RATES vom 7. April 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/420/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen ab dem ersten Tag des ersten Monats vorläufig angewendet, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien…