Erwägungsgrund 1 32019D1843
Die Europäische Union, Island und Norwegen haben sich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu halten, und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5° C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.