Erwägungsgrund 7 32019D1843
Durch diesen Beschluss ergreifen Island und Norwegen Maßnahmen, um bis 2030 die von ihnen angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.
Durch diesen Beschluss ergreifen Island und Norwegen Maßnahmen, um bis 2030 die von ihnen angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.