Erwägungsgrund 10 32019D1843
Die EFTA-Überwachungsbehörde sollte sich eng mit der Europäischen Kommission abstimmen, wenn sie gemäß diesem Beschluss Aufgaben im Zusammenhang mit Island und Norwegen übernehmen soll.
Die EFTA-Überwachungsbehörde sollte sich eng mit der Europäischen Kommission abstimmen, wenn sie gemäß diesem Beschluss Aufgaben im Zusammenhang mit Island und Norwegen übernehmen soll.