Erwägungsgrund 9 32019D1843
Haushaltstechnische Fragen sind nicht Teil des EWR-Abkommens. Die Anwendung von Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/842 berührt daher nicht den Geltungsbereich des EWR-Abkommens.
Haushaltstechnische Fragen sind nicht Teil des EWR-Abkommens. Die Anwendung von Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/842 berührt daher nicht den Geltungsbereich des EWR-Abkommens.