Erwägungsgrund 10 32019D1894
In diesem Zusammenhang sollten gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen verhängt werden, die für nicht von der Republik Zypern genehmigte Bohrtätigkeiten im Hinblick auf die Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen oder die Förderung von Kohlenwasserstoffen auf der Grundlage derartiger Tätigkeiten innerhalb ihrer Hoheitsgewässer oder ausschließlichen Wirtschaftszone oder ihres Festlandsockels verantwortlich oder daran – einschließlich durch Planung, Vorbereitung etwa durch seismische Untersuchungen, Teilnahme, Leitung, oder Unterstützung in Bezug auf diese Tätigkeiten – beteiligt sind oder diesbezüglich finanzielle, technische oder materielle Unterstützung leisten. Dies schließt in den Fällen, in denen die ausschließliche Wirtschaftszone oder der Festlandsockel nicht entsprechend dem Völkerrecht mit einem Staat mit einer gegenüberliegenden Küste abgegrenzt wurde, Tätigkeiten ein, die die Erzielung einer Übereinkunft über die Abgrenzung gefährden oder behindern können.