Erwägungsgrund 11 32019D1894
Dieser Beschluss sollte die Leistung oder Erleichterung der Leistung humanitärer Hilfe nicht behindern. Dieser Beschluss sollte dahingehend geändert werden, dass eine geeignete Ausnahmeregelung für den Fall aufgenommen wird, dass sich herausstellt, dass die Anwendung restriktiver Maßnahmen gegen eine benannte Person oder Organisation die Leistung humanitärer Hilfe behindern könnte.