Erwägungsgrund 6 32019D1894
Angesichts der anhaltenden rechtswidrigen Bohrungen der Türkei im östlichen Mittelmeer hat der Rat am 14. Oktober 2019 seine uneingeschränkte Solidarität mit Zypern in Bezug auf die Achtung von dessen Hoheitsgewalt und Hoheitsrechten im Einklang mit dem Völkerrecht bekräftigt. Er hat auf seine Schlussfolgerungen vom 15. Juli 2019 verwiesen, insbesondere darauf, dass die Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen und des Festlandsockels – unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und im Einklang mit dem Grundsatz der gutnachbarlichen Beziehungen – im Wege des Dialogs und der Verhandlungen in gutem Glauben angegangen werden sollte.