Erwägungsgrund 3 32019D1894
In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Juli 2019 hat der Rat bedauert, dass die Türkei trotz der wiederholten Aufforderungen der Union, ihre rechtswidrigen Tätigkeiten im östlichen Mittelmeer einzustellen, ihre Bohrungen westlich von Zypern fortgesetzt und nordöstlich von Zypern weitere Bohrungen in zyprischen Hoheitsgewässern eingeleitet hat. Er hat abermals auf die schwerwiegenden unmittelbaren negativen Auswirkungen hingewiesen, die ein solches rechtswidriges Vorgehen auf das gesamte Spektrum der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei hat, und erneut an die Türkei appelliert, von einem solchen Vorgehen abzusehen, im Geiste der guten Nachbarschaft zu handeln und die Hoheitsgewalt und Hoheitsrechte Zyperns im Einklang mit dem Völkerrecht zu achten. Der Rat hat die Einladung der zyprischen Regierung zu Verhandlungen mit der Türkei begrüßt und darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen und des Festlandsockels – unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und im Einklang mit dem Grundsatz der gutnachbarlichen Beziehungen – im Wege des Dialogs und der Verhandlungen in gutem Glauben angegangen werden sollte.