Beschluss (EU) 2019/1904 Des Rates vom 8. November 2019 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts sowie — falls angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen — einen Vorschlag zu unterbreiten
Der Gerichtshof hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-528/16 unter Berücksichtigung der allgemeinen Ziele der Richtlinie 2001/18/EG entschieden, dass neue Mutageneseverfahren in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie fallen und den darin vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen.
Erwägungsgrund 3 32019D1904
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