Erwägungsgrund 4 32019D1904
Das Urteil hat Rechtsklarheit über den Status neuer Mutageneseverfahren geschaffen, zugleich aber praktische Fragen aufgeworfen, die Konsequenzen für die zuständigen nationalen Behörden, die Wirtschaft der Union, insbesondere den Pflanzenzuchtsektor, die Forschung und darüber hinaus haben. Das betrifft unter anderem die Frage, wie die Einhaltung der Richtlinie 2001/18/EG sichergestellt werden kann, wenn mittels neuer Mutageneseverfahren gewonnene Erzeugnisse sich mit aktuellen Methoden nicht von Erzeugnissen, die aus natürlicher Mutation hervorgegangen sind, unterscheiden lassen, sowie die Frage, wie in einer solchen Situation die Gleichbehandlung zwischen eingeführten Erzeugnissen und innerhalb der Union hergestellten Erzeugnissen sichergestellt werden kann.