Art. 29 32019D1962BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/1962 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED
Ist die Kommission nicht Herausgeber der Verschlusssache oder des gegebenenfalls in ihr enthaltenen Quellenmaterials, um deren bzw. dessen Weitergabe oder…
Art. 14 Abs. 1 32019D1961Herausgeberkontrolle
Der Herausgeber verfügt bei von ihm erstellten Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/SECRET EU über die…
Art. 13 Abs. 3 32019D1962BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/1962 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED
Kann der Herausgeber einer Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED nicht ermittelt werden, wird die Herausgeberkontrolle von der…
Art. 13 Abs. 4 32013D0488BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2013/488/EU)
Der Beschluss, EU-VS des Rates an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation weiterzugeben, wird vom Rat von Fall zu Fall nach Maßgabe von Art und…
Art. 46 Abs. 3 32024R1252VERORDNUNG (EU) 2024/1252 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission und die Mitgliedstaaten gewährleisten im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht oder dem einschlägigen nationalen Recht, dass der…